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The Military Law and the Law of War Review
PUBLISHED UNDER THE AUSPICES OF THE INTERNATIONAL SOCIETY FOR MILITARY LAW AND THE LAW OF WAR

 
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Review 2016-2017 - Volume 55

Die Direktoren



VORWORT

Diese Nummer 55/1 der Zeitschrift für Militärrecht und Kriegsrecht umfasst mehrere Beiträge, die rechtliche Fragen bezüglich internationaler Einsätze und bezüglich strafrechtlicher Immunität bei internationalen Verbrechen.

Die ersten drei Beiträge behandeln rechtliche Fragen bezüglich internationaler Einsätze, und dies auf drei Ebenen: die Ebene der NATO, jene der europäischen Staaten und jene des Vereinigten Königreichs.

In einem ersten Artikel beschäftigen sich Steven Hill und David Lemétayer, Juristen der NATO, mit einigen rechtlichen Fragen in Bezug auf multinationale Militäreinsätze aus der NATO-Perspektive. Bei ihrer Erörterung weisen Sie darauf hin, dass die Allianz strikte Normen für die Planung und Durchführung von Einsätzen, insbesondere um Zivilisten vor Gewalt zu schützen, anwendet.

In einem zweiten Artikel erörtert Professor Wouter Vandenhole der Universität von Antwerpen ausführlich die Menschenrechtsverpflichtungen europäischer Staaten im Rahmen von Friedenseinsätzen. Er prüft die Verpflichtungen und die Verantwortlichkeit der Staaten, die Truppen für Friedenseinsätze stellen, wenn diese Menschenrechtsverletzungen verüben. Dabei stellt sich die Frage, ob die Menschenrechtsverpflichtungen auch extraterritorial gelten. Der Verfasser betrachtet auf kritische Weise die diesbezügliche Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte.

In einem dritten Artikel behandelt Jake Rylatt der Universität von Cambridge eine ähnliche Problematik aus britischer Sicht. Er analysiert die Rechtssache Serdar Mohammed vor den Gerichten von England und Wales, die über die Zurechnung des Verhaltens der britischen Truppen im Rahmen der ISAF handelte. Auch er stellt kritische Fragen bezüglich der in der Rechtsprechung angewandten Argumentation.

Die strafrechtliche Immunität der Vertreter des Staates für internationale Verbrechen wird in einem Artikel von Pauline Lesaffre der Université catholique de Louvain ausführlich behandelt. Sie stellt unter anderem fest, dass die Vertreter des Staates, die von Auslandsgerichten verfolgt werden, nach internationalen Rechtsregeln weiterhin den Schutz der Immunität genießen. Obwohl diese Immunität als solche dem Internationalen Strafgerichtshof gegenüber nicht wirksam ist, gilt sie dennoch im Rahmen der vom Römischen Statut eingeführten Kooperationsregelung: Die Vertreter der Nichtmitgliedstaaten genießen ja gewohnheitsrechtliche Immunitäten vor Zwangshandlungen der auf Ersuchen des Gerichtshofs auftretenden Mitgliedstaaten.

Wie üblich, wird die Zeitschrift mit der Vorstellung einiger neulich erschienener Monografien über das Militärrecht und das Recht der bewaffneten Konflikte abgeschlossen.